AGB`s
AGB Abonnements
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der TopSignals OG (in weiterer Folge kurz: Dienstleistungserbringer) und dem jeweiligen Kunden abgeschlossenen Dienstleistungsverträgen. Die AGB gelten somit auch für sämtliche im Fernabsatz unter der Internetadresse https://topsignals.eu/ abgeschlossenen Dienstleistungsverträge (in weiterer Folge: Abonnements). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Divergierende, entgegenstehende oder zusätzliche bzw. ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der firmenmäßigen Zeichnung des Dienstleistungserbringers. Zwischen dem Dienstleistungserbringer und dem jeweiligen Kunden geschlossene Nebenabreden, Zusagen oder Abänderungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsteile.
Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) kommen auf Kunden zur Anwendung, welche im Sinne dieses Gesetzes als Verbraucher gelten und keine Unternehmer sind. Ein Verbraucher kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein.
Unternehmer sind Personen oder Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb des Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet ist. Als Kunden des Dienstleistungserbringers kommen sowohl Verbraucher als auch Unternehmer in Betracht.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote des Dienstleistungserbringers sind freibleibend und unverbindlich. Dem Dienstleistungserbringer bleibt es vorbehalten technische sowie sonstige Änderungen vorzunehmen, sofern sie sich im Rahmen des zumutbaren bewegen.
Angebote des Kunden auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages können ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Webseite https://topsignals.eu/ erfolgen
und sind für den Kunden auf jeden Fall verbindlich. Der Kunde hat das Bestellformular, welches auf der Webseite https://topsignals.eu/ zur Verfügung gestellt wird, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch das vollständige und richtige Ausfüllen des Bestellformulars, sowie die anschließende Betätigung der Schaltfläche „Zahlungspflichtig Bestellen“ gibt der Kunde gegenüber dem Dienstleistungserbringer ein verbindliches Anbot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages ab. Der Dienstleistungsvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Annahmeerklärung dieses Anbots durch den Dienstleistungserbringer zustande. Für Ergänzungen und etwaige Änderungen des Vertrages gilt die Schriftlichkeit als Formerfordernis.
Der Dienstleistungserbringer hat das Recht, Angebote auf Abschluss von Verträgen von Kunden abzulehnen. Ein Ablehnungsgrund besteht vor allem dann, wenn das Angebot unvollständige oder unrichtige Daten aufweist, begründete Zweifel an der Identität oder der Bonität des Kunden bestehen, oder der Verdacht besteht, dass der Kunde den Dienstleistungsvertrag in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht abschließen möchte.
Der Dienstleistungsvertrag kommt erst mit der Zahlung des vereinbarten Entgeltes für den Leistungszeitraum zustande. Das Entgelt ist im Voraus zu bezahlen und erfolgt die Freischaltung des Kunden im Abonnementssystem des Dienstleistungsanbieters erst nach bestätigtem Zahlungseingang. Dies kann bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen.
3. Erfüllung und Leistung
Erfüllungsort für die zu erbringende Leistung bzw. die Zahlung ist der Sitz des Dienstleistungserbringers in 9800 Spittal an der Drau, Kärnten, Österreich.
Der Dienstleistungsanbieter schuldet die zur Verfügungstellung von allgemeinen Anlageempfehlung im Sinne des Art. 20 Verordnung (EU) Nr. 596/2014. Es handelt sich hierbei nicht um personalisierte Anlageberatungen im Sinne des § 1 Z 3 lit e WAG 2018, weshalb die Tätigkeit des Dienstleistungsanbieters nicht unter die Konzessionspflicht der Finanzmarktaufsicht nach § 3 Abs 2 Z 1 WAG 2018 fällt.
Im Allgemeinen werden die objektiven Anlageempfehlungen mit den Begriffen „Kaufen“,
„Verkaufen“, oder „Halten“ gekennzeichnet.
Die Form der Empfehlungen richtet sich nach Art. 3 delegierte Verordnung (EU) 2016/958. Demnach erfüllen die objektiven Empfehlungen folgende Anforderungen:
a) Tatsachen werden deutlich von Auslegungen, Schätzungen, Stellungnahmen und anderen Arten nicht sachbezogener Informationen unterschieden.
b) Die wesentlichen Informationsquellen werden klar und unmissverständlich dargelegt.
c) Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationsquellen zuverlässig sind bzw. bei Zweifeln an der Zuverlässigkeit wird dies gesondert angegeben.
d) Alle Prognosen, Vorhersagen und angestrebten Kursziele werden klar und unmissverständlich als solche gekennzeichnet und es wird auf die bei der Erstellung zugrunde gelegten Annahmen verwiesen.
e) Das Datum und der Zeitpunkt der Erstellung der Empfehlung werden klar und unmissverständlich angegeben.
Ist die Offenlegung der Quellen gemäß Buchstabe b) im Vergleich zur Länge der abgegebenen Empfehlung unverhältnismäßig, so wird in der Empfehlung der Ort angegeben, an dem die geforderten Informationen für die Kunden einfach zugänglich sind.
Der Dienstleistungserbringer verpflichtet sich gegenüber den Kunden mindestens fünf objektive Anlageempfehlungen pro Kalenderwoche zur Verfügung zu stellen.
Die Kunden nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass sie durch Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit dem Dienstleistungserbringer keinen Anspruch auf eine personalisierte Anlage- oder Vermögensberatung haben. Der Dienstleistungserbringer erstellt keine Anlagepläne, Portfolios, oder Sparpläne.
Den Kunden steht es frei, zu den objektiven Empfehlungen weitere Fragen direkt an den Dienstleistungserbringer zu richten. Diese Fragen werden jedoch nur bezüglich allgemeiner Aspekte der zugrunde liegenden Empfehlung beantwortet wie z.b. detaillierte Nennung der Quellen, Klarstellung von Ungenauigkeiten oder Missverständnissen etc. Eine persönliche Empfehlung, die sich nach den Bedürfnissen des Kunden und seinen finanziellen Gegebenheiten richtet wird vom Dienstleistungserbringer nicht abgegeben.
Das jeweils vom Kunden gewählte Abonnement endet automatisch mit Ablauf des Abonnementzeitraumes. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Vor Ende des Abonnements erhält der Kunde eine Nachricht auf die von ihm bekanntgegebene E- Mailadresse und wird über das Auslaufen seines Abonnements informiert. Auf Wunsch des Kunden kann das auslaufende Abonnement um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden, sodass es zu keinem automatischen Ende kommt.
4. Haftungsbefreiung
Die Wertpapiermärkte unterliegen einer großen Schwankungsbreite. Der Wert von Finanzinstrumenten (Aktien, Kryptowährungen, etc.) kann steigen oder fallen. Das von Kunden auf diesen Märkten eingesetzte Kapital unterliegt dem Risiko des Komplettverlusts.
Der Dienstleistungserbringer stellt objektive Anlageempfehlungen zur Verfügung. Der Dienstleistungserbringer schuldet die zur Verfügungstellung von objektiven Anlageempfehlungen, jedoch keinen monetären Erfolg durch den Handel mit den jeweiligen Finanzinstrumenten. Er leistet keine Gewähr dafür, dass sich die Finanzmärkte tatsächlich entsprechend dieser Empfehlung entwickeln. Es obliegt den Kunden eigenständig, anhand der zur Verfügung gestellten Daten, ihre Anlageentscheidungen zu treffen. Die objektiven Anlageempfehlungen des Dienstleistungserbringers stellen dabei nur ein Hilfsmittel im jeweiligen Entscheidungsprozess eines jeden einzelnen Kunden dar. Der Dienstleistungserbringer bereitet in seinen Empfehlungen öffentlich zugängliche Daten verschiedenster Quellen auf und erstellt so eine Prognose zu einzelnen Finanzinstrumenten. Dabei werden die Rohdaten sorgfältig und gewissenhaft zu den jeweiligen objektiven Anlageempfehlungen verarbeitet.
Eine Haftung des Dienstleistungserbringers für Vermögensverluste, die ein Kunde erleidet, weil er den objektiven Empfehlungen gefolgt ist, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das Risiko des jeweiligen Investments liegt einzig und allein in der Sphäre des Kunden. Der Dienstleistungserbringer zeigt mit seinen objektiven Empfehlungen wahrscheinliche Möglichkeiten der Entwicklung der Finanzmärkte auf, welche eintreten können, aber nicht zwingend eintreten müssen.
Beim Dienstleistungserbringer handelt es sich nicht um eine Wertpapierfirma, ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen, oder um eine Wertpapierfirmengruppe. Der Dienstleistungserbringer bietet keine Finanzinstrumente direkt zum Kauf oder Verkauf an und übernimmt auch keine Vermittlerfunktion für dritte Anbieter. Die abgegebenen Empfehlungen erfolgen unabhängig und werden nicht zu Gunsten eines Emittenten vorgenommen.
Der Dienstleistungserbringer erhält keine Vergütung auf Provisionsbasis von Wertpapierfirmen oder anderen Anbietern, falls Kunden die, in den objektiven Empfehlungen beschriebenen Finanzinstrumente erwerben, oder handeln. Die für den Dienstleistungserbringer tätigen natürlichen Personen stehen weder in einem Arbeitsverhältnis, noch in einem sonstigen Naheverhältnis zu Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
5. Rechnungsbeträge, Rechnungen und Zahlungen
Alle ausgewiesenen Rechnungsbeträge lauten auf Euro (€) inklusive Umsatzsteuer in der gesetzlich geltenden Höhe.
Der Abonnementpreis ist in voller Höhe am Beginn des Abonnementzeitraumes zu entrichten. Erst nach erfolgter Durchführung der Zahlung bzw. Zahlungseingang am Geschäftskonto des Dienstleistungserbringers wird der Kunde im System des Dienstleistungserbringers freigeschaltet und hat die Möglichkeit die objektiven Empfehlungen zu Finanzinstrumenten zu empfangen.
Kunden, welche Unternehmer sind, haben nicht die Möglichkeit den Dienstleistungsvertrag gegenüber dem Dienstleistungserbringer unter Verwendung des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) aufzulösen.
Der Dienstleistungserbringer ist berechtigt dem Kunden eine elektronische Rechnung zukommen zu lassen. Auf Wunsch des Kunden wird diesem eine Rechnung in Papierform zur Verfügung gestellt. Die vereinbarten Zahlungen für die gewünschten Abonnementzeiträume sind bei Erhalt der Rechnung fällig. Eine davon abweichende Vereinbarung bedarf der Schriftlichkeit. Bei Zahlungsverzug des Kunden steht es dem Dienstleistungserbringer frei die
Registrierung im System zum Erhalt der objektiven Empfehlungen zu verweigern, bis der offen aushaftende Betrag am Geschäftskonto des Dienstleistungserbringers eingegangen ist. Dies ist nicht mit einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen.
Der Dienstleistungserbringer ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges, Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu verrechnen. Bei Kunden, welchen Unternehmereigenschaft zukommt, ist der Dienstleistungserbringer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB zu verrechnen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Verzugsschaden behält sich der Dienstleistungserbringer ausdrücklich vor.
Erfolgt die Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung, ist der Dienstleistungserbringer dazu berechtigt vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Der Dienstleistungserbringer behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art, welche aus dem Vertragsrücktritt resultieren ausdrücklich vor.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen den Dienstleistungserbringer ist jedenfalls unzulässig, soweit diese Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Dienstleistungserbringer schriftlich anerkannt worden sind.
Der Kunde, welcher in Zahlungsverzug gerät, ist verpflichtet, dem Dienstleistungserbringer die Kosten für von ihm verschuldete Aufwendungen für Mahnungen, Inkasso bzw. Inkassoversuche etc. zu ersetzen, soweit diese zur zweckentsprechenden Einbringung der offenen Beträge notwendig sind, den Kunden ein Verschulden am Zustandekommen des Zahlungsverzuges trifft und die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Entscheidet sich der Dienstleistungserbringer die offen aushaftenden Beträge durch einen Rechtsanwalt eintreiben zu lassen, hat der säumige Kunde die Kosten des Rechtsanwalts gemäß dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zu ersetzen. Werden die offenen Beträge durch ein Inkassobüro einbringlich gemacht, sind die Kosten nach Aufwand zu ersetzen, wobei die Kosten des Inkassobüros nicht über den Höchstsätzen der jeweils geltenden Inkassogebührenverordnung liegen dürfen.
Zahlungen des Kunden werden zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und letztendlich auf das Kapital, beginnend mit der ältesten Schuld, angerechnet. Eine vom Kunden vorgenommene Widmung der Zahlung bindet den Dienstleistungserbringer nicht. Zahlungen an einen Vertreter des Dienstleistungserbringers dürfen nur bei vorliegender Vollmacht des Dienstleistungserbringers erfolgen. Der Dienstleistungserbringer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Teilzahlungen aufgrund von gelegten Rechnungen anzunehmen.
6. Rücktritt vom Vertrag
Unterlässt es der Dienstleistungserbringer grob fahrlässig oder vorsätzlich, die unter Punkt 3. dieser Geschäftsbedingungen angeführte Mindestanzahl an objektiven Anlageempfehlungen pro Kalenderwoche zu erbringen, ist der Kunde nach den allgemeinen zivilrechtlichen Bestimmungen, nach Ablauf einer von ihm schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist und unter Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kann die Mindestanzahl der pro Kalenderwoche zur Verfügung zu stellenden Empfehlungen wegen Vorliegens eines unvorhersehbaren oder vom Dienstleistungserbringer nicht beeinflussbaren Umstandes höherer Gewalt vom Dienstleistungserbringer nicht eingehalten werden, berechtigt dies den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Zur Forderung von Schadenersatz ist der Kunde nur bei Vorliegen von grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Dienstleistungserbringers berechtigt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Dienstleistungserbringer – unbeschadet allfälliger zivilrechtlicher Bestimmungen – dazu berechtigt, die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zum Eingang der Zahlung auf dem Geschäftskonto des Dienstleistungserbringers aufzuschieben und nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
Tritt der Dienstleistungserbringer vom Vertrag aufgrund eines Zahlungsverzuges des Kunden zurück, steht dem Dienstleistungserbringer wahlweise das Recht zu, Schadenersatz oder eine Stornogebühr von 20 % des Abonnementpreises zu verlangen. Diese Wahl steht dem Dienstleistungserbringer auch bei unberechtigtem Vertragsrücktritt des Kunden zu. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich der Dienstleistungserbringer ausdrücklich vor.
Sollte über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet werden bzw. mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet werden, ist der Dienstleistungserbringer ohne Setzung einer Nachfrist dazu berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und noch offene Forderungen fällig zu stellen.
Wird der Vertrag zwischen dem Dienstleistungserbringer und einem Kunden, dem Verbrauchereigenschaft zukommt, außerhalb der Geschäftsräume des Dienstleistungserbringers, telefonisch, oder elektronisch abgeschlossen, ist der Kunde dazu berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher über den Webshop des Dienstleistungserbringers das jeweilige Abonnement durch Betätigen der Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ abgeschlossen hat.
Zur Ausübung des Widerrufsrechtes bedarf es einer eindeutigen schriftlichen Erklärung des Kunden an den Dienstleistungserbringer (z.B. per Post gesendeter Brief, oder E-Mail). In dieser schriftlichen Erklärung muss der Wille des Kunden, den Vertrag zu widerrufen klar zum Ausdruck kommen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn die schriftliche Erklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Wird der Vertrag widerrufen, hat der Dienstleistungserbringer dem Kunden sämtliche Zahlungen, welche er von diesem bereits erhalten hat, binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Dienstleistungserbringer eingegangen ist. Grundsätzlich hat der Dienstleistungserbringer für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, welches zuvor vom Kunden für die Einzahlung verwendet wurde, es sei den es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.
Wurde bereits bei Abschluss des Dienstleistungsvertrages vereinbart, dass der Dienstleistungserbringer bereits vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnt, so ist vom Kunden bei Rücktritt vom Vertrag ein angemessener Betrag zu bezahlen, der im Vergleich zum Gesamtpreis des Abonnements verhältnismäßig dem Anteil der erbrachten Leistung bis zum Vertragsrücktritt entspricht.
Die oben beschriebenen Rücktrittsrechte nach den Bestimmungen des FAGG stehen dem Kunden, welcher Verbraucher ist, nicht zu, wenn er das Rechtsgeschäft mit dem Dienstleistungserbringer selbst angebahnt hat.
Eine Beendigung oder Kündigung eines Dienstleistungsvertrages vor Zeitablauf aus anderen als den oben genannten Gründen ist ausgeschlossen.
7. Schadenersatz
Der Dienstleistungserbringer haftet nur für dem Kunden vorsätzlich oder grob fahrlässig zugefügte Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Weiters besteht keine Ersatzpflicht des Dienstleistungserbringers für etwaig beim Kunden eingetretene Mangelfolgeschäden, reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, oder Verluste an den Finanzmärkten.
Der Kunde hat dem Dienstleistungserbringer den eingetretenen Schaden unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Änderung der Daten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages, die maßgeblichen und im Vertragsformblatt abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben und dem Dienstleistungserbringer jede Änderung vertragsrelevanter Daten umgehend schriftlich bekanntzugeben. Bei falschen, unvollständigen, oder unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser dem Dienstleistungserbringer für daraus entstehende Kosten. Wird vom Kunden eine Änderung der Rechnungsadresse nicht bekannt gegeben, so gelten sämtliche schriftliche Mitteilungen, welche an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden gesendet werden als zugegangen.
8.2. Schriftform
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen eines mit dem Dienstleistungserbringer abgeschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der Schriftformklausel.
8.3. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstleistungserbringer und einem Kunden entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Spittal an der Drau zuständig. Sollte der Streitwert über dem Betrag von € 15.000,00 liegen, so ist das Landesgericht Klagenfurt das zuständige Gericht. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, ist dieser Gerichtsstand nur dann vereinbart, wenn der Verbraucher in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Es gilt § 14 KSchG.
Es gilt die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
8.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so bleiben die restlichen Vertragspunkte hiervon unberührt.
AGB Affiliate Programm
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der
TopSignals OG (in weiterer Folge kurz: Verkäufer) und dem jeweiligen Kunden (in weiterer
Folge: Vertriebspartner) abgeschlossenen Affiliate-Marketing-Verträgen. Die AGB gelten
somit auch für sämtliche im Fernabsatz unter der Internetadresse https://topsignals.eu/
abgeschlossenen Affiliate-Marketing-Verträge (in weiterer Folge: Verträge). Maßgeblich ist
die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Divergierende,
entgegenstehende oder zusätzliche bzw. ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
und der firmenmäßigen Zeichnung des Verkäufers. Zwischen dem Verkäufer und dem
jeweiligen Vertriebspartner geschlossene Nebenabreden, Zusagen oder Abänderungen
bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsteile.
Die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) kommen auf Vertriebspartner
zur Anwendung, welche im Sinne dieses Gesetzes als Verbraucher gelten und keine
Unternehmer sind. Ein Verbraucher kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische
Person sein.
Unternehmer sind Personen oder Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag
zum Betrieb des Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte
Organisation selbstständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, auch wenn sie nicht auf Gewinn
ausgerichtet ist. Als Vertriebspartner des Verkäufers kommen sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer in Betracht.
2. Vertragsabschluss
Sämtliche Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Dem Verkäufer
bleibt es vorbehalten technische sowie sonstige Änderungen vorzunehmen, sofern sie sich im
Rahmen des zumutbaren bewegen.
Angebote des Vertriebspartners auf Abschluss eines Vertrages können ausschließlich in
elektronischer Form über die dafür vorgesehene Webseite https://topsignals.eu/ erfolgen und
sind für den Vertriebspartner auf jeden Fall verbindlich. Der Vertriebspartner hat das
Registrierungsformular, welches auf der Webseite https://topsignals.eu/ zur Verfügung
gestellt wird, vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Durch das vollständige und
richtige Ausfüllen des Registrierungsformulars, sowie die anschließende Betätigung der
Schaltfläche „Verbindlich anmelden“ gibt der Vertriebspartner gegenüber dem Verkäufer ein
verbindliches Anbot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst mit der
ausdrücklichen schriftlichen Annahmeerklärung dieses Anbots durch den Verkäufer zustande.
Für Ergänzungen und etwaige Änderungen des Vertrages gilt die Schriftlichkeit als
Formerfordernis.
Der Verkäufer hat das Recht, Angebote auf Abschluss von Verträgen von Vertriebspartnern
abzulehnen. Ein Ablehnungsgrund besteht vor allem dann, wenn das Angebot unvollständige
oder unrichtige Daten aufweist, begründete Zweifel an der Identität oder der Bonität des
Vertriebspartners bestehen, oder der Verdacht besteht, dass der Vertriebspartner den Vertrag
in betrügerischer oder missbräuchlicher Absicht abschließen möchte.
Der Vertrag kommt erst mit der Freischaltung des Partnerprogramms auf der Webseite
https://topsignals.eu/ für den jeweiligen Vertriebspartner und mit der Übersendung der
Zugangsdaten an den Vertriebspartner zustande. Dies kann bis zu fünf Werktage in Anspruch
nehmen.
Der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Vertriebspartner setzt nicht den gleichzeitigen
Abschluss eines Dienstleistungsvertrages voraus.
3. Vertragszweck
Zweck des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem Vertriebspartner ist die Werbung und
Gewinnung neuer Kunden für das Dienstleistungssystem des Verkäufers.
Zu diesem Zweck wird dem Vertriebspartner in seinem Partnerprogramm ein personalisierter
Einladungslink zur Verfügung gestellt, welcher zur Neukundengewinnung genutzt wird.
Der Vertriebspartner hat die Möglichkeit, jedoch nicht die Verpflichtung, den personalisierten
Einladungslink mit anderen Personen zu teilen, sodass diese durch Anklicken des
Einladungslinks auf die Webseite des Webshops des Verkäufers gelangen. Im Webshop haben
sie dann die Möglichkeit als Kunden am Dienstleistungsprogramm des Verkäufers
teilzunehmen und dafür ein Abonnement (einen Dienstleistungsvertrag) abzuschließen.
Sobald der potentielle Neukunde über den personalisierten Einladungslink auf den Webshop
des Verkäufers eingestiegen ist, speichert der Webshop diese Einladung für 24 Stunden im
System ab. Innerhalb dieser Zeit muss der Neukunde einen Dienstleistungsvertrag mit dem
Verkäufer abschließen, damit dieser Vertragsabschluss dem Vertriebspartner zugerechnet
werden kann. Schließt der potentielle Neukunde erst nach Ablauf dieser 24 Stunden Frist
einen Dienstleistungsvertrag mit dem Verkäufer ab, kann dem Vertriebspartner dieser
Vertragsabschluss im Wege des Affiliate-Programms nicht mehr zugerechnet werden.
Zur Anrechnung der erfolgreichen Neukundengewinnung ist es zwingend notwendig, dass die
Neukunden über den Einladungslink des jeweiligen Vertriebspartners in den Webshop des
Verkäufers gelangen. Andere Wege der Neukundenwerbung können im Rahmen des
Affiliate-Programms nicht berücksichtig werden.
4. Vergütungssystem
Durch die Werbung von Neukunden kann der Vertriebspartner unterschiedliche
Vergütungsstufen im Affiliate-Programm erreichen.
4.1. Erste Stufe:
Für die Werbung der ersten zehn Neukunden erhält der Vertriebspartner eine
Vergütung in Höhe von 10 % des jeweiligen Werts des Abonnements, welches der
Neukunde abschließt. (Zum Beispiel: Der Neukunde schließt ein Abonnement im
Gesamtwert von € 50,00 ab, so erhält der Vertriebspartner eine Vergütung von € 5,00)
4.2. Zweite Stufe:
Für die Werbung von 11 bis 20 Neukunden erhält der Vertriebspartner eine Vergütung
in Höhe von 15 % des jeweiligen Werts des Abonnements, welches der Neukunde
abschließt.
4.3. Dritte Stufe:
Für die Werbung von 21 bis 40 Neukunden erhält der Vertriebspartner eine Vergütung
in Höhe von 20 % des jeweiligen Wertes des Abonnements, welches der Neukunde
abschließt.
4.4. Vierte Stufe:
Für die Werbung von 41 bis 80 Neukunden erhält der Vertriebspartner eine Vergütung
in Höhe von 25 % des jeweiligen Wertes des Abonnements, welches der Neukunde
abschließt.
4.5. Fünfte Stufe:
Für die Werbung von mehr als 80 Neukunden erhält der Vertriebspartner eine
Vergütung in Höhe von 30 % des jeweiligen Wertes des Abonnements, welches der
Neukunde abschließt.
Die Vergütungen werden dem jeweiligen persönlichen Partnerprogramm des
Vertriebspartners gutgeschrieben. Die Auszahlung der Vergütung auf ein Bankkonto, oder
Paypalkonto erfolgt erst ab einem Gesamtbetrag von € 30,00. Der Vertriebspartner hat die
Auszahlung des Vergütungsbetrages schriftlich zu beantragen. Der Verkäufer hat ab dem Tag
der Beantragung der Auszahlung 14 Tage Zeit um den Betrag zur Anweisung zu bringen.
Vergütet wird nur die Werbung von Neukunden, welche erstmalig einen
Dienstleistungsvertrag mit dem Verkäufer abschließen. Die Verlängerung eines bereits
bestehenden Abonnements stellt keine Neukundenwerbung dar und ist deshalb von der
Vergütung ausgeschlossen.
Der Verkäufer verpflichtet sich die Vertragsabschlüsse der Neukunden zu prüfen und dem
Vertriebspartner, den ihm zustehenden Vergütungsbetrag bis zum 15. des Monats, welcher
dem Monat des Abschlusses des Dienstleistungsvertrages des Neukunden nachfolgt,
gutzuschreiben.
Macht der geworbene Neukunde gemäß FAGG binnen 14 Tagen von seinem Widerrufsrecht
Gebrauch und wird der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Neukunden
aufgelöst, steht dem Vertriebspartner keine Vergütung im Rahmen des Affiliate-Programms
zu. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer berechtigt vom Vertrag mit dem
Neukunden zurücktritt.
5. Rücktritt vom Vertrag und Beendigung
Der Verkäufer ist berechtigt den Vertrag mit dem Vertriebspartner sofort aufzulösen, falls
sich der Verdacht ergibt, dass der Vertriebspartner das Affiliate-Programm bzw. den
personalisierten Einladungslink missbräuchlich, oder in geschäftsschädigender Absicht
verwendet. Des Weiteren wenn der Vertriebspartner offenbar versucht, durch Angabe falscher
Daten oder gefälschter Neukundenprofile Leistungen vom Verkäufer im Wege des Affiliate-
Programms zu erschleichen. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, den
Zugang des Vertriebspartners sofort zu sperren, den personalisierten Einladungslink zu
deaktivieren und allfällige Schadenersatzansprüche gegen den Vertriebspartner geltend zu
machen. Darüber hinaus verfallen sämtliche Ansprüche des Vertriebspartners auf ausstehende
Vergütungen, welche bis zu diesem Zeitpunkt in seinem Partnerprogramm gutgeschrieben
wurden.
Die einvernehmliche Beendigung des Vertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Vertriebspartner ist jederzeit möglich. Die Absicht der Beendigung muss schriftlich erklärt
werden. Dieser Erklärung ist eine schriftliche Bestätigung als Antwort zu erwidern. Ab dem
Zeitpunkt der schriftlichen Bestätigung über die einvernehmliche Beendigung des Vertrages
hat der Verkäufer 30 Tage Zeit, um allfällige noch ausstehende Vergütungen auf das
bekanntzugebende Bank- oder Paypalkonto des Vertriebspartners zur Anweisung zu bringen.
Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor Verträge mit Vertriebspartnern, welche
länger als 12 Monate inaktiv waren bzw. keine Neukunden geworben haben mit sofortiger
Wirkung aufzulösen. Hierfür bedarf es nicht der Zustimmung des Vertriebspartners. Dieser
wird jedoch schriftlich 14 Tage vor geplanter Auflösung des Vertragsverhältnisses darüber
informiert. Ist im Partnerprogramm des Vertriebspartners zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben
vorhanden, wird dieses binnen 30 Tagen auf das Bank- oder Paypalkonto des
Vertriebspartners zur Auszahlung gebracht.
6. Schadenersatz
Der Vertriebspartner haftet dem Verkäufer für sämtliche Schäden die durch die
missbräuchliche oder grob fahrlässige Verwendung des Aff iliate-Programms bzw. des
personalisierten Einladungslinks entstehen. Davon umfasst sind auch rechtsanwaltschaftliche
Vertretungskosten und Inkassokosten, welche beim erfolglosen Versuch der
Einbringlichmachung von ausstehenden Zahlungen entstehen, die durch falsche, gefälschte
oder verfälschte Profile von Neukunden, welche der Vertriebspartner mit seinem
personalisierten Einladungslink geworben hat, generiert wurden.
Der Verkäufer haftet dem Vertriebspartner gegenüber nur für vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln, nicht aber für leichte Fahrlässigkeit. Es besteht weiters keine Haftung
des Verkäufers für etwaige beim Vertriebspartner eingetretene Mängelfolgeschäden, reine
Vermögensschäden, oder entgangenen Gewinn.
Der Vertriebspartner hat dem Verkäufer den eingetretenen Schaden unverzüglich schriftlich
bekanntzugeben.
7. Schlussbestimmungen
7.1. Änderung der Daten des Vertriebspartners
Der Vertriebspartner ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages, die maßgeblichen und im
Vertragsformblatt abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben und dem Verkäufer
jede Änderung vertragsrelevanter Daten umgehend schriftlich bekanntzugeben. Bei falschen,
unvollständigen, oder unklaren Angaben durch den Vertriebspartner haftet dieser dem
Verkäufer für daraus entstehende Kosten. Wird vom Vertriebspartner eine Änderung der
Rechnungsadresse nicht bekannt gegeben, so gelten sämtliche schriftliche Mitteilungen,
welche an die zuletzt bekannte Adresse des Vertriebspartners gesendet werden als
zugegangen.
7.2. Schriftform
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen eines mit dem Verkäufer abgeschlossenen
Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen der
Schriftformklausel.
7.3. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Für alle aus der Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und einem Vertriebspartner
entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Spittal an der Drau
zuständig. Sollte der Streitwert über dem Betrag von € 15.000,00 liegen, so ist das
Landesgericht Klagenfurt das zuständige Gericht. Handelt es sich beim Vertriebspartner um
einen Verbraucher, ist dieser Gerichtsstand nur dann vereinbart, wenn der Verbraucher in
diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der
Beschäftigung hat. Es gilt § 14 KSchG.
Es gilt die Anwendung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als
vereinbart.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Salvatorische Klausel:
Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder dieser Vertrag eine Lücke aufweisen, so
bleiben die restlichen Vertragspunkte hiervon unberührt.